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20. März 2019
TURKMENISTAN

Bahram Hemdemow frei

Bahram Hemdemow frei

Nach vier Jahren Haft wurde der 55-jährige Bahram Hemdemow am 13. Februar 2019 aus dem turkmenischen Arbeitslager Seydi (LB-E/12) entlassen. Er ist nun wieder bei seiner Frau Gulzira und ihren vier gemeinsamen Kindern. Hemdemow war am 14. März 2015 inhaftiert worden, nur weil er in seiner Wohnung in Türkmenabat einen friedlichen Gottesdienst abgehalten hatte. Am 19. Mai 2015 wurde er vom Regionalgericht Lebap verurteilt. Während Hemdemows Haftzeit gewährte die Regierung Turkmenistans durchschnittlich dreimal pro Jahr eine Begnadigung für Gefangene. Hemdemow wurde dabei jedoch nie berücksichtigt – obwohl sich unter den Begnadigten sogar verurteilte Mörder befanden. Hemdemows am 15. August 2016 beim UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR) eingereichte Beschwerde ist noch anhängig. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in 10 Fällen wegen Verfolgung und Inhaftierung von Zeugen Jehovas, die Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen sind, gegen die turkmenische Regierung entschieden. Trotzdem sind immer noch 11 Zeugen Jehovas in Turkmenistan wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert.