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Kerwen Kakabajew wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen verurteilt

28. MÄRZ 2018
TURKMENISTAN

Turkmenistan missachtet das Recht auf Gewissensfreiheit

Turkmenistan missachtet das Recht auf Gewissensfreiheit

Im Januar 2018 wurden Arslan Begenjow und Kerwen Kakabajew zu einjährigen Freiheitsstrafen wegen Wehrdienstentziehung verurteilt. Die beiden jungen Männer sind Zeugen Jehovas und sind der Einberufung zum Wehrdienst aus Gewissensgründen nicht nachgekommen. Obwohl sie bereit waren Zivildienst zu leisten, erkennt die turkmenische Regierung das Grundrecht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen immer noch nicht an; zudem bietet Turkmenistan keine Alternative zum Wehrdienst.

Festnahme, Verurteilung und Inhaftierung

Herr Begenjow wurde am 2. Januar verhaftet und war bis zu seiner Gerichtsverhandlung vorübergehend in Haft. Am 17. Januar befand man ihn der Wehrdienstentziehung für schuldig und verurteilte ihn zu einer einjährigen Freiheitsstrafe. Herr Begenjow hat Rechtsmittel gegen diese unrechtmäßige Entscheidung eingelegt.

Herr Kakabajew wurde im Januar ebenfalls verhaftet und am 29. Januar zu Unrecht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Während des Prozesses wurde es ihm verweigert, Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses vorzulegen, die seine Rechtsauffassung unterstützten. Möglicherweise wird sich Herr Kakabajew nie gegen die Entscheidung des Gerichts verteidigen können. Justizvollzugsbeamte hatten die Dokumente, die seine Rechtsanwälte für die Einlegung seiner Rechtsmittel vorbereitet hatten, zurückgehalten. Daher konnte er diese Dokumente während seiner Haft nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zehntagesfrist unterschreiben.

Herr Kakabajew wurde schon zum zweiten Mal wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen bestraft. Im Dezember 2014 war er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Über einen Zeitraum von zwei Jahren behielt der Staat 20 Prozent seines Lohns ein.

Turkmenistan versäumt es weiterhin, „das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen“

Die Regierung Turkmenistans behauptet, die Grundrechte ihrer Bürger zu achten. Dennoch weigert sie sich, das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen — ungeachtet der Aufforderungen, internationalen Standards nachzukommen.

In den Jahren 2015 und 2016 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss in mehreren Fällen gegen Turkmenistan. Mit diesen Entscheidungen reagierte der Ausschuss auf zehn Beschwerden von Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert hatten. Turkmenistan wurde für die Verfolgung und Inhaftierung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen gerügt. Im April 2017 wiederholte der Ausschuss seine Bedenken, dass Turkmenistan es „weiterhin versäumt, das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anzuerkennen und Zeugen Jehovas wiederholt wegen Wehrdienstverweigerung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert“. Der Ausschuss appellierte an Turkmenistan, den Zivildienst zu ermöglichen, jegliche Verfolgung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen einzustellen und die Personen freizulassen, die deswegen Freiheitsstrafen verbüßen.

In den vergangenen Jahren änderte die Regierung teilweise ihren Umgang mit Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen. Seit Dezember 2014 wurden Zeugen Jehovas, die den Wehrdienst verweigern, nicht mehr inhaftiert, sondern unter anderem zu Geldstrafen verurteilt. Dabei wird 20 Prozent des Lohns vom Staat über einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren einbehalten (wie in Herrn Kakabajews Fall 2014 geschehen). In anderen Fällen wurden Bewährungsstrafen ausgesprochen. Im Februar 2015 entließ die Regierung den letzten Zeugen Jehovas aus der Haft, der wegen Wehrdienstverweigerung inhaftiert worden war. Wie die aktuellen Fälle von Herrn Begenjow und Herrn Kakabajew zeigen, kehrt Turkmenistan leider zu dem harten Kurs zurück, statt dem Ziel der uneingeschränkten Anerkennung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen näherzukommen.

Nicht nur Wehrdienstverweigerer in Haft

Nicht nur Herr Begenjow und Herr Kakabajew befinden sich derzeit in Haft, auch Herr Bahram Hemdemow bleibt weiter wegen seiner Glaubensausübung inhaftiert. Auch er ist ein Zeuge Jehovas und wurde inhaftiert, weil in seiner Wohnung in Türkmenabat ein Gottesdienst abgehalten wurde. Obwohl der Präsident Turkmenistans in den letzten zwei Jahren mehrere Amnestien erließ, befindet sich der vierfache Vater seit 2015 in Haft. Der Staat begnadigte inzwischen Tausende Gefangene, missachtete aber weiterhin alle Gesuche, Herrn Hemdemow zu entlassen.

Jehovas Zeugen wünschen sich, dass sich die Situation für ihre Glaubensbrüder in Turkmenistan entspannt. Sie hoffen, dass die Regierung in Kürze die Rechte auf Religions- und Gewissensfreiheit respektiert und geschehenes Unrecht wiedergutmacht.