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JW LIBRARY

Häufig gestellte Fragen — JW Library (iOS)

Häufig gestellte Fragen — JW Library (iOS)

JW Library funktioniert auf Geräten mit folgenden Betriebssystemen:

  • Android 7.0 oder höher

  • iOS 15.0 oder höher

  • macOS mit M1 oder neuerem Chip

  • Windows 10 Version 1903 oder höher

Damit ein vollständiger und sicherer Zugriff auf JW Library möglich bleibt, müssen gelegentlich die Mindestanforderungen zur Nutzung der App erhöht werden. Daher empfiehlt es sich, das Betriebssystem auf dem neusten Stand zu halten. Erfüllt ein Gerät die Mindestanforderungen für JW Library nicht mehr, kann die App möglicherweise weiterhin genutzt werden, aber einige neuere Funktionen stehen nicht zur Verfügung.

 

Es kommen immer wieder neue Sprachen dazu. Um eine Liste der jeweils verfügbaren Sprachen für eine Publikation anzeigen zu lassen, einfach auf Sprache tippen.

Die Farben beziehen sich auf die acht Gruppen, die in Frage 19 von Einstieg in die Bibel erklärt werden.

 

JW Library hat auf jedem Betriebssystem die gleichen grundlegenden Funktionen. Allerdings werden Updates und Funktionen nicht immer zeitgleich veröffentlicht.

 

Ja, Notizen, Tags, Markierungen, Favoriten und Lesezeichen können in einer Sicherungsdatei gespeichert werden. Diese Datei kann auf dem gleichen oder einem anderen Gerät wiederhergestellt werden.

 

Nein. Zurzeit kann man nur Lesezeichen und Markierungen nutzen, die auf dem jeweiligen Gerät erstellt wurden.

 

Problem: Nach einem Update von JW Library auf die neueste Version, erscheint eventuell eine Meldung, dass die eigenen Notizen und Markierungen nicht mehr vorhanden sind. Die eigenen Notizen, Tags, Markierungen, Favoriten und Lesezeichen sind dann nicht mehr sichtbar.

Lösung: Das Problem kann vielleicht später, durch eine neuere Version der App, gelöst werden. Ist wieder ein Update verfügbar, dieses installieren und den Anweisungen zur Wiederherstellung der Notizen und Markierungen folgen.

 

Jemand fragen, der sich mit JW Library gut auskennt. Andernfalls kann man sich an das zuständige Zweigbüro wenden.